Pferdehof im Naturpark Südheide

Pferdehof im Naturpark Südheide

Privates Pferdeanwesen bei Bergen

Angrenzend direkt an die Südheide

Ein kleiner und gepflegter, sanierter Pferdehof zur Hobbypferdehaltung im Naturpark Südheide, dem Reiterparadies des nördlichen Landkreises Celle.

Das Reitgebiet Südheide beginnt direkt am Pferdeanwesen.

Das Grundstück umfasst arrondiert ca. 4.067qm, einer Wiese vom Nachbarn zur Nutzung und ca. 21.000qm (2,1ha) Pachtland (langfristig weiter pachtbar) arrondiert.

Der Pferdebereich am Objekt umfasst einen Offenstall, 3 Aussenboxen im direkten Anbau mit Werkzeug- und Sattelkammer, 5 seperate Aussenboxen, Wasch- und Putzplatz, Longierplatz

Reitplatz 19 x 40 m (Winterfest mit Beleuchtung), pferdegerechte Umzäunung, Remiese in Leichtmetallbauweise für Heu und Stroh, Dungzwischenlager, Tierwasserversorgung durch Brunnen.

Das Anwesen hat eine befestige Hoffläche, großen Carport, der kompakte Wirtschaftsbereich ist getrennt von den Mietern.

Das Anwesen in Klinkerbauweise mit Pfannendach, Landhaus Stil aus dem Jahr ca. 1930 wurde in den Jahren 1998/99 saniert und umfasst 4 Wohneinheiten mit ca. 359m² Wohnfläche, wo von zur Zeit 3 Vermietet sind.

Die Erdgeschoßwohnung wird von den Eigentümern selbst genutzt.

Aufteilung:

  • Wohnung 1: EG, Eigentümerwohnung mit ca. 160m², 5 Zimmer, Küche , Bad, Kaminofen und Sauna.
  • Wohnung 2: Dachgeschoß mit ca. 61m², 2 Zimmer, Küche und Bad, Parkplatz.
  • Wohnung 3: Dachgeschoßwohnung mit ca. 53m², 2 Zimmer, Küche , Bad, Parkplatz.
  • Wohnung 4: Loftwohnung mit ca. 85m², Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad, Parkplatz.

Alle Wohneinheiten mit Gas-Brennwerttherme, die Eigentümerwohnung EG neue Gasheizung die mit einer Wärmepumpe kompatibel ist, die noch nicht eingebaut wurde. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier nicht mehr Informationen zur Verfügung stellen können.

Auf Wunsch des Verkäufers des Anwesens und unter Einhaltung der gewünschten Vertraulichkeit, kann die genaue Lage in diesem Exposé nicht freigegeben werden

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.

Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Für den Fall, dass Ihnen diese Objekte bereits bekannt sein sollten, bitten wir zeitnah um Nachricht, vielen Dank.

 

 

Allgemeine Angaben

  • Land: Deutschland (Nord)
  • Region: Südheide
  • Objektart: EFH mit Stall
  • Typ: Kauf
  • Status: in Kürze verfügbar
  • Immobilientyp: Spezialimmobilie
  • Preis: 480.000 €
  • Provision: 5,95 (inkl. MwSt.)

Details

  • Anzahl Häuser: 1
  • Wohneinheiten: 4
  • Wohnfläche: 359 m²
  • Grundstück: 4.067 m²
  • Nutzfläche: Ja m²
  • Baujahr: 1930
  • Renoviert: 1998/99
  • Saniert: 1998/99
  • Dachgeschoss: Ausgebaut
  • Heizung: Stadtgas
  • Heizung Baujahr: 2003
  • EnEV: angefordert
  • Energiebedarf: 69,5 kwh/(m²*a)
  • EEK: B
  • Mntl. Mieteinnahmen: 12.240 p.a €
  • Frei ab: Absprache
  • Details und Extras: 3 moderne Wohnungen im Dachgeschoss, die als Mietwohnungen genutzt werden. Komplettsanierung inkl. Dach 1998/99.

Lage

  • Region: Südheide
  • Ort: Keine Angabe
  • Lagebeschreibung: ländlich
  • Lage Specials: Pachtweide
  • Umgebung: Ländlich direkt an der Südheide

Eigenschaften Reitimmobilie

  • Reitplatz: 18 x 40
  • Paddocks: möglich
  • Boxenanzahl: 8
  • Aussenboxen: 8
  • Pferdestellplätze: 8
  • Hoffläche: 4067
  • Weidefläche: 2,1 ha Pacht
  • Weide Eigenschaft: arrondiert

Eigenschaften Gastronomie

  • Autark: Nein

Aufteilung

 

Wohngebäude

Erdgeschoss Betreiberwohnung s. Grundrissplan
Dachgeschoss 3 Wohneinheiten zur Zeit vermietet s. Grundrißpläne

Provision

Die Maklerprovision in Höhe von 5,95 vom Kaufpreis (inkl. MwSt.) ist nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

Diskreter Verkauf

Dieses Objekt wird auf Wunsch des Auftraggebers nur diskret verkauft. Wir stellen uns damit der hohen Verantwortung zum Schutz des Eigentümers vor Vertrauensverlusten und des Käufers vor etwaigen Umsatzverlusten. Ein diskreter Verkauf dient sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine genaueren Angaben und Bilder des Anwesens zeigen können. Wir werden Ihnen auf Wunsch gerne Originalbilder und Pläne des Anwesens zukommen lassen.

Informationen zum Immobilientyp

Der Begriff Spezialimmobilien, auch Sonderimmobilien genannt, schließt eine Reihe unterschiedlichster Objekttypen ein.

Dazu werden Gewerbeimmobilien wie Hotels, Lagerräume, Produktionshallen oder Einkaufscentren gerechnet, aber auch Burgen, Schlösser und Herrensitze, Pferdeimmobilien, Anwesen zur Hunde und Tierhaltung, Alleinlagen, Seniorenimmobilien oder Freizeitparks. Auch Bahnhöfe, Raststätten oder Flughafengebäude werden als Spezialimmobilien bezeichnet. Allen diesen Objektarten ist gemeinsam, dass sie nur für eine spezielle Nutzung geeignet oder für einen bestimmten Kreis von möglichen Nutzern interessant sind. Der Nutzerwechsel nach einem Verkauf oder einer Neuvermietung sorgt oft für Probleme, da die Spezialimmobilie erst an die Bedürfnisse des neuen Nutzers angepasst werden muss – was regelmäßig hohe Kosten verursacht.

Rechtliche Hinweise

Kapitalnachweis erforderlich! Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen. Dieses Exposé basiert auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr! Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis. Ist dem Kunden ein vom Immobilienbüro Gerd Hobrecht angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er dem Immobilienbüro innerhalb von drei Tagen ab Erhalt des Exposés auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so wird die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit unwiderlegbar vermutet, wenn der Kunde im Nachhinein den Hauptvertrag schließt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zu entrichten. Er kann sich dann nicht auf die fehlende Ursächlichkeit berufen.

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