Gewerbefläche zw.Otterndorf und Stade

Gewerbeflächen mit idealen Anlieferungssbedingungen

Und Stellplätzen in der Region Cuxhavener Land

Hallen/Lager/Produktion

Eckdaten

- Gewerbefläche geeignet für Handwerk

- Handel, Logistik

- gepflegter Zustand

- Baujahr 1996

- Grundstücksfläche 3.538 qm

- 81 PKW Stellplätze

- gute Anlieferungs-Bedingungen

- nahe der B 73 gelegen

- Heizung : Öl

Lage

- Lage in der Region Cuxhavener Land zwischen Otterndorf und Stade - Nahe der B 73 - Mischgebiet - kein B-Plan - Ortsrandlage

Sonstiges

Diese besonders schön gelegene Immobilie betreuen wir über unser Büro in der Hamburger Hafencity. Wir freuen uns darauf Ihnen dieses Objekt vorzustellen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier nicht mehr Informationen zur Verfügung stellen können.

Auf Wunsch des Verkäufers des Anwesens und unter Einhaltung der gewünschten Vertraulichkeit, kann die genaue Lage in diesem Exposé nicht freigegeben werden

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.

Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Für den Fall, dass Ihnen diese Objekte bereits bekannt sein sollten, bitten wir zeitnah um Nachricht, vielen Dank.

 

 

Allgemeine Angaben

  • Land: Deutschland (Nord)
  • Region: Otterndorf und Stade
  • Objektart: Einfamilienhaus
  • Typ: Kauf
  • Status: in Kürze verfügbar
  • Immobilientyp: Spezialimmobilie
  • Preis: 1.500.000 €
  • Provision: Provisionsfrei

Details

  • Grundstück: 4 m²
  • Nutzfläche: 735,26 m²
  • Baujahr: 1996
  • Stellplätze: 81
  • Heizung: Ölzentralheizung
  • Heizung Baujahr: 1996

Lage

  • Region: Otterndorf und Stade
  • Ort: Keine Angabe

Eigenschaften Gastronomie

  • Autark: Nein

Provision

Das Anwesen wird für den Erwerber/Käufer provisionsfrei angeboten.

Diskreter Verkauf

Dieses Objekt wird auf Wunsch des Auftraggebers nur diskret verkauft. Wir stellen uns damit der hohen Verantwortung zum Schutz des Eigentümers vor Vertrauensverlusten und des Käufers vor etwaigen Umsatzverlusten. Ein diskreter Verkauf dient sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine genaueren Angaben und Bilder des Anwesens zeigen können. Wir werden Ihnen auf Wunsch gerne Originalbilder und Pläne des Anwesens zukommen lassen.

Informationen zum Immobilientyp

Der Begriff Spezialimmobilien, auch Sonderimmobilien genannt, schließt eine Reihe unterschiedlichster Objekttypen ein.

Dazu werden Gewerbeimmobilien wie Hotels, Lagerräume, Produktionshallen oder Einkaufscentren gerechnet, aber auch Burgen, Schlösser und Herrensitze, Pferdeimmobilien, Anwesen zur Hunde und Tierhaltung, Alleinlagen, Seniorenimmobilien oder Freizeitparks. Auch Bahnhöfe, Raststätten oder Flughafengebäude werden als Spezialimmobilien bezeichnet. Allen diesen Objektarten ist gemeinsam, dass sie nur für eine spezielle Nutzung geeignet oder für einen bestimmten Kreis von möglichen Nutzern interessant sind. Der Nutzerwechsel nach einem Verkauf oder einer Neuvermietung sorgt oft für Probleme, da die Spezialimmobilie erst an die Bedürfnisse des neuen Nutzers angepasst werden muss – was regelmäßig hohe Kosten verursacht.

Rechtliche Hinweise

Kapitalnachweis erforderlich! Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen. Dieses Exposé basiert auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr! Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis. Ist dem Kunden ein vom Immobilienbüro Gerd Hobrecht angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er dem Immobilienbüro innerhalb von drei Tagen ab Erhalt des Exposés auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so wird die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit unwiderlegbar vermutet, wenn der Kunde im Nachhinein den Hauptvertrag schließt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zu entrichten. Er kann sich dann nicht auf die fehlende Ursächlichkeit berufen.

Kundenbewertungen

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