Das Anwesen liegt zwischen den Orten Birkenfeld und Idar- Oberstein im Hunsrück.
Das im Landhausstil ausgestattete Gebäude, ist offen und großzügig.
Der Wohn- Essbereich und die Küche sind offen gestaltet mit direktem Zugang zur Terrasse.
Dieses hier angebotene Anwesen besticht durch seine Lage, Aufteilung, Modernisierung, aber auch
durch den angrenzenden freien Grundstücksbereich, wo sich auch Tiere frei entfalten könnten.
Es hat besondere Vorzüge für Jäger- und /oder Tierbesitzer.
Die Aufteilung und kurzen Wege auch zu den Weiden, macht das Ganze interessant für Pferdefreunde.
Eine gesamt Grundstücksfläche von ca. 11.000,00 qm bietet viel Platz.
Es können weitere Flächen eventuell dazu gepachtet werden.
Das bestehende Wohnhaus auf zwei Wohnebenen mit ca. 325m² Wohnfläche und weiteren Nutzflächen mit Keller, interessante Aufteilung und gute Wohnqualität.
Die ca. 325m² Wohnfläche erstrecken sich über die Etagen, ein Freisitz am Haus und Grillfläche rundet das Ganze noch ab.
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Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin auch gerne für am Wochenende.
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Der Begriff Spezialimmobilien, auch Sonderimmobilien genannt, schließt eine Reihe unterschiedlichster Objekttypen ein.
Dazu werden Gewerbeimmobilien wie Hotels, Lagerräume, Produktionshallen oder Einkaufscentren gerechnet, aber auch Burgen, Schlösser und Herrensitze, Pferdeimmobilien, Anwesen zur Hunde und Tierhaltung, Alleinlagen, Seniorenimmobilien oder Freizeitparks. Auch Bahnhöfe, Raststätten oder Flughafengebäude werden als Spezialimmobilien bezeichnet. Allen diesen Objektarten ist gemeinsam, dass sie nur für eine spezielle Nutzung geeignet oder für einen bestimmten Kreis von möglichen Nutzern interessant sind. Der Nutzerwechsel nach einem Verkauf oder einer Neuvermietung sorgt oft für Probleme, da die Spezialimmobilie erst an die Bedürfnisse des neuen Nutzers angepasst werden muss – was regelmäßig hohe Kosten verursacht.
Kapitalnachweis erforderlich! Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen. Dieses Exposé basiert auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr! Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis. Ist dem Kunden ein vom Immobilienbüro Gerd Hobrecht angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er dem Immobilienbüro innerhalb von drei Tagen ab Erhalt des Exposés auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so wird die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit unwiderlegbar vermutet, wenn der Kunde im Nachhinein den Hauptvertrag schließt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zu entrichten. Er kann sich dann nicht auf die fehlende Ursächlichkeit berufen.