BANNER wer-kauft-mein-haus

BANNER wer-kauft-mein-haus

Leider sind für dieses Objekt derzeit keine Bilder verfügbar!

Allgemeine Angaben

  • Land: Deutschland (West)
  • Region: Bundesweit
  • Objektart: Reitanlage
  • Typ: Kauf
  • Status: Sofort verfügbar
  • Immobilientyp: keine Angabe
  • Provision: 1 (inkl. MwSt.)

Details

Lage

  • Region: Bundesweit
  • Ort: http://www.wer-kauft-mein-haus.de/

Eigenschaften Gastronomie

  • Sterne: keine

Provision

Die Maklerprovision in Höhe von 1 vom Kaufpreis (inkl. MwSt.) ist nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.

Informationen zum Immobilientyp

Der Begriff Spezialimmobilien, auch Sonderimmobilien genannt, schließt eine Reihe unterschiedlichster Objekttypen ein.

Dazu werden Gewerbeimmobilien wie Hotels, Lagerräume, Produktionshallen oder Einkaufscentren gerechnet, aber auch Burgen, Schlösser und Herrensitze, Pferdeimmobilien, Anwesen zur Hunde und Tierhaltung, Alleinlagen, Seniorenimmobilien oder Freizeitparks. Auch Bahnhöfe, Raststätten oder Flughafengebäude werden als Spezialimmobilien bezeichnet. Allen diesen Objektarten ist gemeinsam, dass sie nur für eine spezielle Nutzung geeignet oder für einen bestimmten Kreis von möglichen Nutzern interessant sind. Der Nutzerwechsel nach einem Verkauf oder einer Neuvermietung sorgt oft für Probleme, da die Spezialimmobilie erst an die Bedürfnisse des neuen Nutzers angepasst werden muss – was regelmäßig hohe Kosten verursacht.

Rechtliche Hinweise

Kapitalnachweis erforderlich! Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen. Dieses Exposé basiert auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr! Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis. Ist dem Kunden ein vom Immobilienbüro Gerd Hobrecht angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er dem Immobilienbüro innerhalb von drei Tagen ab Erhalt des Exposés auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so wird die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit unwiderlegbar vermutet, wenn der Kunde im Nachhinein den Hauptvertrag schließt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zu entrichten. Er kann sich dann nicht auf die fehlende Ursächlichkeit berufen.

Kundenbewertungen

Bewertungen zu immobilien4u-hobrecht.de