Etagenwohnung in Schwäbisch Hall

Etagenwohnung in Schwäbisch Hall

Helle Dachgeschoßwohnung mit Balkon

Ruhige Wohneinheit im grünen

Eine schicke Wohnung in bevorzugter Lage von SH - Hessental

Sie wohnen hier in sehr schöner und bevorzugter Lage von Schwäbisch Hall - Hessental.

Die schicke DG Wohnung befindet sich im DG rechts eines massiv erbauten Mehrfamilienhaus in schöner Aussichtslage von Schwäbisch Hall - Hessental.

Die Wohnung teilt sich im DG in einen großzügigen und hellen Wohn-Essbereich mit direktem Zugang auf den Balkon,einer Küche.

Zur Wohnung gehört ein Balkon mit herrlichem Panoramablick, einer Einbauküche,Gemeinschaftswaschbereich, Kellerraum im UG, sowie ein Stellplatz im Freien für 20€.

Das Gebäude wurde 1969 erbaut und regelmäßig renoviert.  

Der zum Haus gehörende schöne Garten darf gerne mitbenutzt werden.

Die Wohnung kann ab dem 01.02.2024 neu bewohnt werden. Hier planen wir gerne ab dem 31.01.2024 für Sie einen Besichtigungstermin.

Die Immobilie liegt in Schwäbisch hall hessental. In unmittelbarer Umgebung befinden sich einige Bushaltestellen, die Sie mit dem Umland verbinden.

Hessental ist das Zentrum des Limpurger Landes und hat eine hervorragende Infrastruktur. Die Innenstadt ist in wenigen Gehminuten erreichbar.

Hier finden Sie vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, sowie Ärzte und Apotheken. der Bahnhof bietet gute Zugverbindungen nach Stuttgart, Schwäbisch Hall usw.

Allgemeine Angaben

  • Land: Deutschland (Süd)
  • Region: Schwäbisch Hall
  • Objektart: Wohnung
  • Typ: Miete
  • Status: in Kürze verfügbar
  • Immobilientyp: Wohnimmobilie
  • Preis: 880 €
  • Provision: Provisionsfrei

Details

  • Anzahl Häuser: 1
  • Wohneinheiten: 1
  • Wohnfläche: 74 m²
  • Grundstück: 1.417 m²
  • Nutzfläche: Keller m²
  • Baujahr: 1969
  • Renoviert: Ja
  • Zimmer: 3 ZBK
  • Etagen: 5
  • Dachgeschoss: Mit Balkon
  • Stellplätze: Ja
  • Heizung: Ölzentralheizung
  • EnEV: angefordert
  • Nebenkosten: 200,00€ € (mtl.)
  • Kaution: Ja
  • Frei ab: Ab 01.02.2024
  • Details und Extras: Das Mehrfamilienhaus hat einen Fahrstuhl.

Lage

  • Region: Schwäbisch Hall
  • Ort: 74523 Schwäbisch Hall - Hessental
  • Lagebeschreibung: Wohngebiet
  • Umgebung: Wohnhäuser

Eigenschaften Gastronomie

  • Autark: Nein

Aufteilung

 

Mehrfamilienhaus

Untergeschoss Keller und Waschmaschinenruam/Trocknungsraum
Dachgeschoss

Treppenhaus mit einem Nachbarn

Flur, Bad mit WC und Wanne, Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer mit Balkon und Panormablick, Kinderzimmer (Anlage Grundrisplan).

Provision

Das Anwesen wird für den Erwerber/Käufer provisionsfrei angeboten.

Informationen zum Immobilientyp

Der Begriff Spezialimmobilien, auch Sonderimmobilien genannt, schließt eine Reihe unterschiedlichster Objekttypen ein.

Dazu werden Gewerbeimmobilien wie Hotels, Lagerräume, Produktionshallen oder Einkaufscentren gerechnet, aber auch Burgen, Schlösser und Herrensitze, Pferdeimmobilien, Anwesen zur Hunde und Tierhaltung, Alleinlagen, Seniorenimmobilien oder Freizeitparks. Auch Bahnhöfe, Raststätten oder Flughafengebäude werden als Spezialimmobilien bezeichnet. Allen diesen Objektarten ist gemeinsam, dass sie nur für eine spezielle Nutzung geeignet oder für einen bestimmten Kreis von möglichen Nutzern interessant sind. Der Nutzerwechsel nach einem Verkauf oder einer Neuvermietung sorgt oft für Probleme, da die Spezialimmobilie erst an die Bedürfnisse des neuen Nutzers angepasst werden muss – was regelmäßig hohe Kosten verursacht.

Rechtliche Hinweise

Kapitalnachweis erforderlich! Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen. Dieses Exposé basiert auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr! Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis. Ist dem Kunden ein vom Immobilienbüro Gerd Hobrecht angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er dem Immobilienbüro innerhalb von drei Tagen ab Erhalt des Exposés auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so wird die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit unwiderlegbar vermutet, wenn der Kunde im Nachhinein den Hauptvertrag schließt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zu entrichten. Er kann sich dann nicht auf die fehlende Ursächlichkeit berufen.

Kundenbewertungen

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