Sie planen Ihre Immobilie jetzt oder in naher Zukunft zu verkaufen?
Wir möchten Ihnen hier, neben dem meist üblich gewählten Weg der klassischen Immobilienvermarktung mittels eines von uns professionell ermittelten Verkaufspreises, eine zweite Alternative aufzeigen. Die Alternative des Bieterverfahrens.
Ein Bieterverfahren ist im Grunde und vom Ablauf her vergleichbar mit einer Auktion, nur besteht hier ein deutlicher Unterschied in der verpflichtenden Bindung zur Annahme eines Gebots sowohl von Seiten des Bieters, als auch des Verkäufers. In einem Bieterverfahren sind im Unterschied zu einer Auktion die Parteien nicht zur Annahme des Gebotes verpflichtet. Es handelt sich stets um unverbindliche Kaufpreisgebote und in der Folge ist auch der Verkäufer nicht verpflichtet das Höchstgebot anzunehmen.
In einem Bieterverfahren können für den Verkäufer im Rahmen der Suche nach der gewünschten Käuferin oder des Käufers auch andere Kriterien für den Verkäufer ausschlaggebend sein, wie z.B. der Wunsch an eine Familie mit Kindern zu verkaufen, an ein Senioren-Ehepaar, oder an Alleinstehende. Ein Bieterverfahren beinhaltet immer eine sogenannte Bietfrist, die bis zu vier Wochen betragen kann. In diesem Zeitfenster können Gebote bei uns per e-mail, Post, oder Telefax eingereicht werden. Die Gebote müssen grundsätzlich bei uns schriftlich eingehen. Wir werten in diesem Prozess für Sie als Verkäufer die eingehenden Gebote aus und stellen diese dann für Sie zusammen, sodass Sie eine Entscheidung treffen können. Auch hier stehen wir Ihnen jederzeit gern beratend zur Seite.
Als Kaufinteressentin oder Kaufinteressent dürfen Sie natürlich, wenn Sie bieten wollen, sich bei uns vorab telefonisch melden, um sich von uns zur Vorgehensweise ein Gebot abzugeben, beraten zu lassen. So können Sie Ihr Gebot sicher platzieren.
Dem Bieterverfahren vorangegangen ist selbstverständlich der Erhalt eines professionellen Exposes und eine Besichtigung des zum Verkauf stehenden Objektes, ein Termin, den wir in der Regel als Einzeltermin durchführen und Sie dort als Interessentin oder Interessenten mit den relevanten Informationen zum Objekt versorgen, auf dessen Basis Sie dann ein Gebot abgeben können. Die Frist zur Annahme von Geboten beginnt üblicherweise mit dem Termin der ersten Besichtigung und ist so gestaltet, dass auch der oder die zuletzt Besichtigende noch mit Bedacht ein Gebot einreichen kann. In Einzelfällen können hier auch Open-House oder Sammel-Termine angesetzt werden.
Wir betreuen Sie, wie gewohnt professionell, somit auch auf dem Weg eines Verkaufs Ihrer Immobilie im Rahmen eines Bieterverfahrens, sollten Sie sich dafür entscheiden. Gern sind wir Ihnen im persönlichen Gespräch im Termin oder auch am Telefon bei Ihrer Entscheidung diesbezüglich behilflich.
Hier können verschiedene Vorgehensweisen hinsichtlich des Bieterverfahrens in Betracht kommen. Dies ist in der Regel abhängig vom Objekt, der Lage oder davon ob in Bezug auf dem Verkauf eine wie auch immer geartete Dringlichkeit besteht.
Mögliche Bieterverfahren
1. Strukturiertes Bieterverfahren
Das strukturierte Bieterverfahren folgt einer deutlich strukturierten Abfolge. Dies soll sich erfolgreich auf die Verkaufschancen Ihrer Immobilie und auf den zu erzielenden Kaufpreis auswirken. Es erfolgt in einem transparenten, mehrstufigen Prozess mit verschiedenen Verkaufsrunden, die klar definiert sind.
Im Rahmen des Vermarktungsprozess bieten wir potenziellen Käuferinnen und Käufern Besichtigungen der Immobile an. Meist handelt es sich hier um Einzelbesichtigungen, die wir mit den Interessentinnen und Interessenten<<>durchführen. Danach kann geboten werden. Üblicherweise gibt es eine Frist von zwei bis vier Wochen. Es kann dann in der zweiten oder ggf, dritten Runde nachgeboten werden, sollte dies erforderlich sein.
2. Offenes Bieterverfahren
Bei einem offenen Bieterverfahren werden alle Interessenten zur einer „Open House“ Besichtigung eingeladen. Erst danach können Gebote abgegeben werden. Allerdings setzen wir auch hier i.d.R. eine Frist von 4 Wochen.
3. Privates Bieterverfahren
Ein privates Bieterverfahren läuft im Grunde wie das zuvor beschriebene „Offene Bieterverfahren“, wird somit in der Begrifflichkeit synonym verwendet. Insbesondere soll hier eine Abgrenzung erfolgen zu einem „Öffentlichen Bieterverfahren“ in dem üblicherweise Immobilien der öffentlichen Hand zum Kauf angeboten werden.
Fazit:
Sie können wie bei einem konventionellen Verkauf Ihrer Immobilie auch beim Bieterverfahren auf unsere Erfahrung als Makler zählen. Wir übernehmen nicht nur die Vermarktung der Immobilie, sondern erstellen auch das ausführliche Exposé, stellen Kontakte zu möglichen Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten her, organisieren die Besichtigungstermine sowie das Prozedere des Bieterverfahrens samt Einholen der Kaufangebote. Wir listen zu guter Letzt alle unverbindlichen Kaufangebote auf, aus denen Sie auswählen können und organisieren auch die Notartermine.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen können wir Ihnen auch objektabhängig empfehlen, ob und welches Bieterverfahren für Sie am besten geeignet ist.
WICHITG zu wissen in Stichpunkten:
- Bei einem Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion oder um eine Versteigerung.
- Kaufinteressierte geben ein Gebot ab zu dem sie erwerben wollen. Es kann jeweils nur ein Gebot pro Bieterrunde abgegeben werden.
- An das Gebot sollte eine Finanzierungszusage bzw. ein Kapitalnachweis der Bank angefügt sein.
- Ein Gebot ist grundsätzlich schriftlich per Mail, Post oder, wenn vorhanden, über ein Online-Formular abzugeben.
- Die Gebote sind grundsätzlich unverbindlich für den Bieter / in, ebenso ist die Verkäuferseite nicht zur Annahme eines Gebotes, auch nicht des höchsten Gebotes, verpflichtet.
- Für die Abgabe eines Gebotes steht grundsätzlich ein vorher benanntes begrenztes Zeitfenster zur Verfügung.
- Im Falle eines hohen Interesses an der angebotenen Immobilie, können auch Gebote abgegeben werden, die über dem Ausgangspreis liegen.
- Ein Bieterverfahren sollte professionell begleitet werden um so sicherzustellen, dass das Verfahren transparent, fair und am Markt orientiert durchgeführt wird.
- In Ausnahmefällen kann eine zweite Bieterrunde ausgeschrieben werden, wenn in der vorherigen Runde kein annahmefähiges Ergebnis erzielt werden konnte. Ein Grund hierfür kann der Umstand sein, dass zwei Bieter mit ihren Geboten gleichauf liegen.