Sie planen Ihre Immobilie jetzt oder in naher Zukunft zu verkaufen?

Wir möchten Ihnen hier, neben dem meist üblich gewählten Weg der klassischen Immobilien­vermarktung mittels eines von uns professionell ermittelten Verkaufs­preises, eine zweite Alternative aufzeigen. Die Alternative des Bieter­verfahrens.

Ein Bieter­verfahren ist im Grunde und vom Ablauf her vergleichbar mit einer Auktion, nur besteht hier ein deutlicher Unterschied in der verpflich­tenden Bindung zur Annahme eines Gebots sowohl von Seiten des Bieters, als auch des Verkäufers. In einem Bieter­verfahren sind im Unterschied zu einer Auktion die Parteien nicht zur Annahme des Gebotes verpflichtet. Es handelt sich stets um unver­bindliche Kaufpreis­gebote und in der Folge ist auch der Verkäufer nicht verpflichtet das Höchst­gebot anzunehmen.

In einem Bieter­verfahren können für den Verkäufer im Rahmen der Suche nach der gewünschten Käuferin oder des Käufers auch andere Kriterien für den Verkäufer ausschlag­gebend sein, wie z.B. der Wunsch an eine Familie mit Kindern zu verkaufen, an ein Senioren-Ehepaar, oder an Allein­stehende. Ein Bieterverfahren beinhaltet immer eine sogenannte Bietfrist, die bis zu vier Wochen betragen kann. In diesem Zeitfenster können Gebote bei uns per e-mail, Post, oder Telefax eingereicht werden. Die Gebote müssen grund­sätzlich bei uns schriftlich eingehen. Wir werten in diesem Prozess für Sie als Verkäufer die eingehenden Gebote aus und stellen diese dann für Sie zusammen, sodass Sie eine Entscheidung treffen können. Auch hier stehen wir Ihnen jederzeit gern beratend zur Seite.

Als Kauf­interessentin oder Kauf­interessent dürfen Sie natürlich, wenn Sie bieten wollen, sich bei uns vorab tele­fonisch melden, um sich von uns zur Vorgehens­weise ein Gebot abzugeben, beraten zu lassen. So können Sie Ihr Gebot sicher platzieren.

Dem Bieter­verfahren vorangegangen ist selbst­verständlich der Erhalt eines professio­nellen Exposes und eine Besichtigung des zum Verkauf stehenden Objektes, ein Termin, den wir in der Regel als Einzel­termin durchführen und Sie dort als Interes­sentin oder Interes­senten mit den relevanten Infor­mationen zum Objekt versorgen, auf dessen Basis Sie dann ein Gebot abgeben können. Die Frist zur Annahme von Geboten beginnt üblicher­weise mit dem Termin der ersten Besichtigung und ist so gestaltet, dass auch der oder die zuletzt Besich­tigende noch mit Bedacht ein Gebot einreichen kann. In Einzelfällen können hier auch Open-House oder Sammel-Termine angesetzt werden.

Wir betreuen Sie, wie gewohnt professionell, somit auch auf dem Weg eines Verkaufs Ihrer Immobilie im Rahmen eines Bieter­verfahrens, sollten Sie sich dafür entscheiden. Gern sind wir Ihnen im persönlichen Gespräch im Termin oder auch am Telefon bei Ihrer Entscheidung diesbezüglich behilflich.

Hier können verschiedene Vorgehens­weisen hinsichtlich des Bieter­verfahrens in Betracht kommen. Dies ist in der Regel abhängig vom Objekt, der Lage oder davon ob in Bezug auf dem Verkauf eine wie auch immer geartete Dring­lichkeit besteht.

Mögliche Bieterverfahren

1. Strukturiertes Bieter­verfahren

Das strukturierte Bieter­verfahren folgt einer deutlich struktu­rierten Abfolge. Dies soll sich erfolgreich auf die Verkaufs­chancen Ihrer Immobilie und auf den zu erzielenden Kaufpreis auswirken. Es erfolgt in einem trans­parenten, mehr­stufigen Prozess mit verschiedenen Verkaufs­runden, die klar definiert sind.

Im Rahmen des Vermarktungs­prozess bieten wir potenziellen Käuferinnen und Käufern Besich­tigungen der Immobile an. Meist handelt es sich hier um Einzel­besichti­gungen, die wir mit den Interes­sentinnen und Interes­senten<<>durchführen. Danach kann geboten werden. Üblicherweise gibt es eine Frist von zwei bis vier Wochen. Es kann dann in der zweiten oder ggf, dritten Runde nachge­boten werden, sollte dies erfor­derlich sein.

2. Offenes Bieter­verfahren

Bei einem offenen Bieter­verfahren werden alle Interessenten zur einer „Open House“ Besichtigung eingeladen. Erst danach können Gebote abgegeben werden. Allerdings setzen wir auch hier i.d.R. eine Frist von 4 Wochen.

3. Privates Bieter­verfahren

Ein privates Bieter­verfahren läuft im Grunde wie das zuvor beschriebene „Offene Bieter­verfahren“, wird somit in der Begriff­lichkeit synonym verwendet. Insbe­sondere soll hier eine Abgrenzung erfolgen zu einem „Öffent­lichen Bieter­verfahren“ in dem üblicher­weise Immobilien der öffentlichen Hand zum Kauf angeboten werden.

Fazit:

Sie können wie bei einem konven­tionellen Verkauf Ihrer Immobilie auch beim Bieter­verfahren auf unsere Erfahrung als Makler zählen. Wir übernehmen nicht nur die Vermarktung der Immobilie, sondern erstellen auch das ausführliche Exposé, stellen Kontakte zu möglichen Kauf­interes­sentinnen und Kauf­interes­senten her, organisieren die Besich­tigungs­termine sowie das Prozedere des Bieter­verfahrens samt Einholen der Kaufangebote. Wir listen zu guter Letzt alle unverbind­lichen Kauf­angebote auf, aus denen Sie auswählen können und organisieren auch die Notartermine.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen können wir Ihnen auch objekt­abhängig empfehlen, ob und welches Bieter­verfahren für Sie am besten geeignet ist.

WICHITG zu wissen in Stichpunkten:

  • Bei einem Bieter­verfahren handelt es sich nicht um eine Auktion oder um eine Versteigerung.
  • Kauf­interes­sierte geben ein Gebot ab zu dem sie erwerben wollen. Es kann jeweils nur ein Gebot pro Bieter­runde abgegeben werden.
  • An das Gebot sollte eine Finan­zierungs­zusage bzw. ein Kapital­nachweis der Bank angefügt sein.
  • Ein Gebot ist grund­sätzlich schriftlich per Mail, Post oder, wenn vorhanden, über ein Online-Formular abzugeben.
  • Die Gebote sind grund­sätzlich unver­bindlich für den Bieter / in, ebenso ist die Verkäufer­seite nicht zur Annahme eines Gebotes, auch nicht des höchsten Gebotes, verpflichtet.
  • Für die Abgabe eines Gebotes steht grund­sätzlich ein vorher benanntes begrenztes Zeitfenster zur Verfügung.
  • Im Falle eines hohen Interesses an der angebotenen Immobilie, können auch Gebote abgegeben werden, die über dem Ausgangspreis liegen.
  • Ein Bieter­verfahren sollte profes­sionell begleitet werden um so sicher­zustellen, dass das Verfahren transparent, fair und am Markt orientiert durchgeführt wird.
  • In Ausnahme­fällen kann eine zweite Bieter­runde ausge­schrieben werden, wenn in der vorherigen Runde kein annahme­fähiges Ergebnis erzielt werden konnte. Ein Grund hierfür kann der Umstand sein, dass zwei Bieter mit ihren Geboten gleichauf liegen.

zu den Immobilien im Bieterverfahren

Kundenbewertungen

Bewertungen zu immobilien4u-hobrecht.de

Please publish modules in offcanvas position.